Corona-Maßnahmen
Bundes-Notbremse: Diese Regeln gelten in Bayern
Die bundesweite Notbremse wurde schon lange angekündigt und diskutiert - jetzt ist es soweit. Seit Samstag (24. April) sind die neuen Regelungen in Kraft. Die Maßnahmen sind aktuell bis zum 30. Juni befristet. Auf Grund des vierten Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) wurde die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von Bayern in bestimmten Bereichen angepasst. Diese Regeln gelten jetzt Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander...