Ohne Test ins Geschäft
Öffnung für Blumen- und Buchhandlungen
Seit Mittwoch, 28. April 2021, dürfen in Bayern die Blumenfachgeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte inzidenzunabhängig öffnen. Gleiches gilt für Ladengeschäfte der Handwerksbetriebe sowie der „körperfernen Dienstleistungsbetriebe“. Dabei gelten weiterhin die für Ladengeschäfte verbindlichen allgemeinen Maßgaben wie z.B. die FFP2-Maskenpflicht, ein negativer Coronatest ist aber nicht mehr erforderlich. Vollständige Impfung mit negativem Schnelltest gleichgestelltFür den sonstigen Handel...