Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen und im ÖPNV zwingend
Corona-Bußgeldkatalog erweitert
Das bayerische Innenministerium und das Gesundheitsministerium haben den Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus erweitert. Neu aufgenommen wurden Verstöße gegen die ab 27. April 2020 geltende Pflicht für Personen ab dem siebten Lebensjahr (das heißt ab dem sechsten Geburtstag), beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Medizinische Masken sind nicht notwendig. Eine selbst genähte Maske reicht,...