Menschen mit Behinderung können befreit werden
Ausnahmen von der Maskenpflicht
Seit heute gilt in Bayern die allgemeine Verpflichtung eine "Mund-Nase-Bedeckung" zu tragen. Für viele Menschen mit Behinderung ist allerdings eine Maskenpflicht nicht einhaltbar. "Es gibt viele, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen können. Sei es, weil sie nicht verstehen, warum sie eine Maske tragen müssen, oder weil sie körperlich bedingt nichts über Mund und Nase tragen können. Es ist mir deshalb sehr wichtig, dass diese Menschen von der Maskenpflicht ausgenommen werden. Auch...