So sollen Tests dem Handel helfen
Bei Inzidenz >100 geht's nicht ohne
In Landkreisen und Städten, in denen die Inzidenz zwischen 100 und 200 liegt, darf der Einzelhandel ab Montag, 12. April, wieder öffnen. Vorausgesetzt, es werden ein paar Regeln beachtet, so die Bayerische Staatsregierung in einer Erklärung der letzten Woche. Um ein sogenanntes Terminshopping-Angebot machen zu können, müssen die Kunden negative Tests vorlegen können. Bisher war nicht ganz klar, wie das in der Praxis aussehen soll – nun hat das Gesundheitsministerium die Regelungen dafür...