Leserbriefe
"Entwarnung zum Vogelfutterkauf"
Hallo liebe Vogelfreunde, ihr/wir könnt/können weiterhin unbesorgt Vogelfutter mit Hanf-Samen kaufen und verfüttern. Das im Schreiben der Staatsanwaltschaft enthaltene Untersuchungs-Ergebnis, des beauftragten Labors, beziffert einen CBD-Gehalt von 0,2 % und 0 % THC-Gehalt. Diese Werte werden von der Staatsanwaltschaft als „zu geringfügig“ eingestuft. Daher ist ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung (§ 153 StPO) nicht gegeben. Achtung - verwirrend ist dass laut Schreiben der...