HUNDESTEUER- UND GRUNDSTEUERFESTSETZUNG 2023
Aus dem Amtsblatt des Marktes Eckental
Öffentliche Hundesteuerfestsetzung Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß der am 31.07.2008 erlassenen Hundesteuer-satzung und der ersten Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 10.12.2014 des Marktes Eckental aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Hundesteuer 2023 wird am 15. Februar mit den Beträgen fällig, die in den zuletzt erteil-ten Hundesteuerbescheiden festgesetzt...