Endlich darf das Geflügel wieder raus
Aufhebung der Stallpflicht
Auf Grundlage einer aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich. Damit wird im Landkreis Forchheim (zum 29. April), im Landkreis ERH (zum 30. April) und ab sofort im Nürnberger Land die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Geflügelausstellungen und -märkte sind nun auch wieder möglich. Im Landkreis Forchheim werden...