Energiepreisbremse
Was bedeutet das?
Mit der Zustimmung des Bundesrats wurden am Freitag, 16. Dezember die seit Monaten diskutierten Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme verabschiedet. Die Preisbremsen treten im März 2023 in Kraft – gelten aber rückwirkend bereits ab dem 1. Januar 2023. Für ein Kontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauchs werden damit die Preise für Strom, Erdgas und Wärme über das komplette Jahr 2023 hinweg staatlich bezuschusst und in ihrer Höhe gedeckelt. Welche Preisobergrenze für welchen Energieträger?...