Grundstücks-Eigentümer an Straßen
Baumkontrolle ist Pflicht
Damit von einem Baum keine Gefahr für Dritte ausgeht, sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer gefordert, ihre Bäume regelmäßig eigenständig auf Schädigungen zu kontrollieren. Rindenschäden, Faulstellen oder Pilzfruchtkörper sind auch von Laien meist gut zu erkennen und erfordern Handlungsbedarf. Insbesondere Privatbäume an öffentlichen Straßen sind von ihren Eigentümerinnen und Eigentümern regelmäßig auf vorhandene Schädigungen zu überprüfen. Wer seine Pflicht vernachlässigt haftet sonst unter...