Leserbrief
Vandalismus an den Wahlplakaten in Heroldsberg

Noch nie habe ich in den vergangenen 35 Jahren als Bürger Heroldsbergs dieses Ausmaß an Sachbeschädigungen an Wahlplakaten erlebt. Da werden Plakatständer von ihren Befestigungen gelöst und ins Gebüsch geschmissen, Plakate abgerissen oder die sich zur Wahl Stellenden etwa durch Oberlippenbärtchen (geschlechtsunabhängig) und AFD-Aufschriften (parteiunabhängig) verziert.Möglicherweise handelt es sich um Jugendsünden geistig Verwirrter ähnlich der Causa Aiwanger, möglicherweise sind es aber auch wahlberechtigte Erwachsene, die hier den Wunsch nach direkter Demokratie ausleben (nach Schweizer Vorbild – was wohl die Schweizer dazu sagen würden).
In jedem Fall handelt es sich um den strafrechtlichen Tatbestand der Sachbeschädigung (§ 303 StGB): (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. (3) Der Versuch ist strafbar.
Wir sollten als wehrhafte Demokraten diesen Vandalismus zur Anzeige bringen, das hat nichts mit Denunziantentum zu tun.

Dr. med. Jens Köhler

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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