Kärwa in Großgeschaidt
Auf gehts zum Feiern

In Großgeschaidt freut sich alles auf die Kirchweih. | Foto: Privat
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Vom 1. bis 4. Juli wird gefeiert!

Das Festprogramm für die Großgeschaidter Kirwa 2022 steht:

Freitag, 1. Juli
ab 20 Uhr Bieranstich durch unseren 1. Bürgermeister Jan König
anschl. Live Musik mit unserer neuen Band "Call Me"

Samstag, 2. Juli
15 Uhr traditionelles Reinspiel‘n und Aufstell‘n des Kirwabaums

Rock Abend mit der "Absperrbänd"

Sonntag, 3. Juli
9.30 Uhr Zeltgottesdienst mit Pfarrer Menzinger
10.30 Uhr Weißwurstfrühschoppen mit der „Heroldsberger Blasmusik“unter der Leitung von Joachim Kreie

14 Uhr Käichler‘zammspiel‘n im Dorf / Kaffee & Kuchen im Zelt
Danach Party an der Bar mit „Christian“ an der Quetschen

Montag, 4. Juli
10 Uhr Handwerker-Frühschoppen mit „Franken Mix“
19 Uhr traditionelles Betzn austanzen der Kirwaboumund Kirwamadler
anschließend Stimmungs- undUnterhaltungsmusik mit den ”Coconuts"

„Vorglühen“ verboten

Vollzug des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)

Der Markt Heroldsberg – Ordnungsamt – erlässt folgende
ALLGEMEINVERFÜGUNG

  1. Auf der Kirchweih in Großgeschaidt gelten vom 01.07.2022 bis 04.07.2022, jeweils von 18.00 bis 03.00 Uhr, auf den im beiliegenden Plan eingezeichneten öffentlich zugänglichen Ortsbereichen und Straßen (dieses Gebiet umfasst u.a. die Kreisstraße ERH 10 und die ERH 8; nördliche Grenze ist die Bahnlinie der Gräfenbergbahn sowie das gesamte Bahnhofsgelände sowie die Ortsstraße bis zur Einmündung B2; westliche Grenze ist die Zufahrtsstraße zum Friedhof Großgeschaidt auf voller Länge bis zur Einmündung auf die B2; süd-östliche Grenze ist die B2 von Einmündung Kreuzung Großgeschaidt/Kleingeschaidt bis Einmündung Zufahrtsstraße Friedhof) einschließlich aller frei zugänglichen Flächen und Wege, folgende Anordnungen: 
  2. 1.1. Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht oder außerhalb der genehmigten Schankflächen auf dem Festplatz mitgeführt werden
    1.2. Personen, die gegen das Mitbring- bzw. Mitführverbot verstoßen oder erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und die Besucher oder Passanten mehr als nach den Umständen vermeidbar behindern oder belästigen, kann der Aufenthalt untersagt werden. Dies gilt auch für Personen über 18 Jahren

  3. Ausgenommen von der Regelung nach Nr. I ist das traditionelle „Rumspielen“ am Sonntag, 03.07.2022 von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie das traditionelle „Austanzen“ am Montag, 04.07.2022 von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
  4. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Nr. I der Allgemeinverfügung wird unmittelbarer Zwang angedroht.
  5. Die sofortige Vollziehung der Nr. I dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
  6. Diese Verfügung richtet sich als Allgemeinverfügung gemäß Art. 35 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz an Jedermann, der vom 01.07.2022 bis 04.07.2022 das genannte Gebiet vor, während und nach den Öffnungszeiten der Großgeschaidter Kirchweih 2022 betreten möchte. Sie wird gemäß Art. 41 Abs. 4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz im verfügenden Teil ortsüblich bekannt gemacht und kann mit der Begründung im Ordnungsamt, Rathaus im Bürgerzentrum, Hauptstraße 104, EG, Zimmer 0.3 von Jedermann während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden.
Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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