Masken für die Gesundheit
Aktion „Heroldsberg schützt sich“: Mit den Augen lächeln!

Eine tolle Aktion: „Heroldsberg schützt sich“ mit hausgemachten und ansprechenden Masken.
  • Eine tolle Aktion: „Heroldsberg schützt sich“ mit hausgemachten und ansprechenden Masken.
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Um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen, ist das Tragen von Masken zusätzlich zu den Abstandsregeln eine sinnvolle Maßnahme, die auch immer mehr Verbreitung findet. Zertifizierte Schutzmasken sind derzeit allerdings knapp und sollten Krankenhäusern und Altenheimen vorbehalten bleiben.
Die Aktion „Heroldsberg schützt sich“ will möglichst viele Bürgerinnen und Bürger auf anderem Wege mit Masken versorgen. Die Initiatorinnen Dr. Birgit Angermaier, Erika Dennerlein, Angela Reinfelder (Schreibwaren Reinfelder) und die Alte Apotheke Heroldsberg bitten alle Hobby-Näherinnen (und natürlich Hobby-Näher) um Unterstützung: Wer mithelfen möchte, ehrenamtlich Masken zu nähen, soll sich bei Erika Dennerlein melden per E-Mail an:
dorfmaedchen.ed@gmail.com

Das Material wird gestellt, es werden Materialpakete für jeweils 10, 15 oder 20 Masken zusammengestellt und kontaktlos an die Mitwirkenden angeliefert. Gefördert wird die Aktion von der Marktgemeinde Heroldsberg, den Vereinigten Raiffeisenbanken und der Sparkasse Heroldsberg sowie von der Sonnenapotheke.

Für finanzielle Unterstützung hat die Marktgemeinde Heroldsberg ein Spendenkonto eingerichtet IBAN: DE74 7706 9461 0003 0140 02, Verwendungszweck: Spende Maske).

Atemschutzmasken müssen Voraussetzungen erfüllen

Wer selbst gefertigte Masken auf den Markt bringen will, sollte ein paar Regelungen beachten, informieren die Rechtsanwälte Wilde Beuger Solmecke (www.wbs-law.de). Atemschutzmasken, die Schutz vor einer Übertragung von Viren bieten, werden als Medizinprodukt eingestuft. Hieran sind allerdings besondere Voraussetzungen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) zu stellen. Zum einen bedarf es einer klinischen Leistungsbewertung und sie muss eine CE-Kennzeichen tragen, zum anderen müssen Angaben über den Verantwortlichen gemacht und eine Gebrauchsanweisung zur Verfügung gestellt werden.

Werden nun eigens hergestellte Masken damit beworben, sie könnten Schutz vor dem Coronavirus bieten, liegt eine Irreführung in medizinrechtlicher sowie wettbewerbsrechtlicher Hinsicht vor. Selbstgefertigte Masken, die diesen medizinrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen, dürfen daher weder als „Atemschutzmaske“, „Mundschutz“ oder „Mundschutzmaske“ betitelt werden. Auf den Zusatz „Schutz“ ist daher dringend zu verzichten. Auch der zusätzliche Hinweis, dass die Masken kein medizinisches Produkt darstellen, ist nicht ausreichend. Ein entsprechender Verstoß kann zu kostenauslösenden Abmahnungen führen. Unproblematisch sind allerdings Begriffe wie „Mundbedeckung“ oder „Mund- und Nasenmaske“.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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