Hospizverein informiert: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Mit Eintritt der Volljährigkeit endet die gesetzliche Vertretung und jeder ist für sich selbst verantwortlich. Weder Kinder, Eltern und auch nicht ein Ehepartner können ohne Ermächtigung vertreten. Tritt aus irgendeinem Grund eine Handlungsunfähigkeit ein und müssen Entscheidungen getroffen werden, wird das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnen, es sei denn, man hat eine Vorsorgeregelung getroffen. Laut Gesetz wird kein fremder Betreuer bestellt, wenn eine Vollmacht besteht oder wenn in einer Betreuungsverfügung eine persönliche Vertrauensperson vorgeschlagen wurde.

Der Hospizverein Eckental mit Umgebung e.V. bietet am Montag, 15. Oktober, um 18 Uhr in den Räumen der Marktbücherei Igensdorf, eine Informationsveranstaltung zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung an. Anmeldung ist erbeten direkt über den Hospizverein Eckental mit Umgebung e.V. unter Telefon 09126/2979880 oder 0173/3545904 oder www.hospiz-eckental.de

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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