Mobile Impfaktion in Heroldsberg

Weitere Sonder-Impfaktion am 9. Juni 2022 im Bürgersaal Heroldsberg
Nachdem die bisherigen Impf-Termine gut angenommen wurden, wird es eine weitere Impfaktion am Donnerstag, 9. Juni 2022 von 12 bis 18 Uhr, angeboten!

Alle Impfwilligen können wieder ohne Termin in den Bürgersaal, Hauptstraße 104, kommen und sich dort ohne großen Aufwand gegen das Corona-Virus impfen lassen. Es werden Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen durchgeführt. Mitzubringen sind lediglich ein Ausweisdokument sowie idealerweise der Impfpass. Wer keinen Impfpass besitzt, dem wird ein Ersatzdokument ausgehändigt. Eine Impfberatung für Unentschlossene kann vor Ort stattfinden. Ob die impfwillige Person im Landkreis Erlangen-Höchstadt wohnt, ist nicht relevant.

Bei einer Zweitimpfung ist jedoch zwingend auf ausreichenden Abstand (bei BioNTech mindestens 21 Tage, bei Spikevax –Moderna- 4 Wochen) zur Erstimpfung zu achten. Dritt- bzw. Booster-Impfungen können frühestens nach 3 Monaten durchgeführt werden. Jede mit Johnson & Johnson geimpfte Person kann sich zum Zwecke eines besseren Schutzes nach 4 Wochen mit einem mrna-Impfstoff zweitimpfen lassen. Die entsprechende Abfolge der bisherigen Covid-Impfungen ist ggf. entsprechend nachzuweisen.

Die Ständige Impfkommisson (STIKO) empfiehlt eine zweite Auffrischimpfung (2. Booster-Impfung) für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche sowie Tätige in medizinischen Berufen und in Pflegeeinrichtungen. Die zweite Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll den zweiten Booster nach sechs Monaten erhalten, als ärztliche Einzelfallentscheidung ist aber auch hier eine frühere Auffrischung möglich.

Grundsätzlich können sich mit dem Impfstoff von BioNTech Personen ab 12 Jahren impfen lassen. Minderjährige müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten kommen und eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Erziehungsberechtigten mitbringen. Sollte für Minderjährige ab 16 Jahren kein Elternteil vor Ort sein können, ist zwingend eine schriftliche Vollmacht aller Erziehungsberechtigten notwendig, um die Impfung durchführen zu können.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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