Grundschule Heroldsberg Informationsabend zur Einschulung

Angemeldet werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden, also im Schuljahr 2024/25 schulpflichtig sind.

Am Mittwoch, den 07. Februar 2024 findet um 18 Uhr im Bürgersaal ein Elternabend zur Einschulung statt. Die Eltern der kommenden Erstklässler werden hier über wichtige Aspekte zur Einschulung und über die Schulanmeldung informiert. In diesem Jahr findet die Schulanmeldung am Mittwoch, den 13. März 2024, von 14 – 17 Uhr wieder in Präsenz statt. Die Kinder nehmen um 14 Uhr bzw. 15.30 Uhr an einem Schulspiel teil, für die Eltern organisiert der Elternbeirat ein Elterncafe. Eine persönliche Einladung mit genauen Angaben und Zeiten dazu wird beim Informationsabend am 07.02.24 ausgeteilt.
Zum Kennenlernen der Schule finden von April bis Juni die Besuche der Vorschulkinder mit den Kindergärten in der Schule statt.

Ganztagesklasse
Anmeldungen für einen Platz in unserer Ganztagesklasse sind ab sofort bis Ende Februar möglich. Anmeldungen sind nur schriftlich möglich. Das Anmeldeformular dazu finden sie auf der Homepage der Schule.

Einschulungskorridor
Alle Kinder, die im Zeitraum vom 01. Juli bis 30. September 2024 sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder; insoweit ergeben sich keine Änderungen. Die Schule berät die Eltern auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und spricht eine Empfehlung aus. Die Eltern entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 10. April 2024 schriftlich mitteilen. Das Formular dazu finden sie auf unserer Homepage. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Geben die Eltern bis 10. April 2024 keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.
Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Einschulungskorridor Gebrauch gemacht haben oder vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen. Eine Zurückstellung erfolgt danach durch die Schulleitung.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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