Welche Hilfen gewährt der Bezirk für Pflegebedürftige? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Hilfen durch den Bezirk erfolgen können? Im Landratsamt Forchheim bietet der Bezirk Oberfranken am Donnerstag, 19. Oktober, einen Sprechtag an. Hier können individuelle und persönliche Fragen zur Sozialgesetzgebung im Bereich der Hilfe zur Pflege besprochen werden.
Den ganzen Tag über können sich die Bürger mit ihren Fragen an einen sachkundigen Beschäftigten der Sozialverwaltung wenden. Dieser kann zum einen allgemeine Informationen zu einer bevorstehenden Pflegeheimaufnahme geben. Was muss der Antragsteller als erstes tun, welche Unterlagen werden benötigt? Zum anderen können auch ganz individuelle Fragen geklärt werden, zum Beispiel, wenn es um den Einsatz von Vermögen oder Grundbesitz geht.
„Oft lassen sich bei diesen Beratungsterminen Vorbehalte und Ängste zerstreuen“, versichert Bezirkstagspräsident Henry Schramm und lädt alle Betroffenen dazu ein, sich persönlich beraten zu lassen. Eingerichtet wurden die Sprechtage des Bezirks Oberfranken in den oberfränkischen Landkreisen vor allem für die Menschen, die nicht die Möglichkeit haben, die Beratungsangebote ihrer Sachbearbeiter der Sozialhilfeverwaltung in Bayreuth wahrzunehmen.
Der Sprechtag des Bezirks Oberfranken findet am Donnerstag, 19. Oktober, von 9 bis 12 Uhr und von 12.30 Uhr bis 16 Uhr im Landratsamt Forchheim statt. Termine nur nach telefonischer Anmeldung unter Tel. 0921/78463201.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |