Endlich darf das Geflügel wieder raus
Aufhebung der Stallpflicht
Auf Grundlage einer aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich. Damit wird im Landkreis Forchheim (zum 29. April), im Landkreis ERH (zum 30. April) und ab sofort im Nürnberger Land die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Geflügelausstellungen und -märkte sind nun auch wieder möglich. Im Landkreis Forchheim werden zusätzlich noch die Biosicherheitsmaßnahmen aufgehoben. In ERH und dem Nürnberger Land gelten die Biosicherheitsmaßnahmen jedoch weiter.
Um eine erneute größere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter und beobachtet die Situation genau, das bedeutet, dass Aufzeichnungen weiter geführt werden müssen.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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