Rathausbesuche nur eingeschränkt möglich
Das ist beim Behördengang zu beachten
Termin und 3G-Nachweis erforderlich
Wer dieser Tage wegen eines Behördenganges einen Besuch in einem Rathaus im wochenblatt-Land beabsichtigt, muss seit 3. Januar einige Regeln beachten.In jedem Fall sollte vor dem Besuch abgeklärt werden, ob das persönliche Erscheinen überhaupt notwendig ist. Ist dies der Fall, kann dann gleich ein Termin telefonisch oder per E-Mail mit der jeweiligen Verwaltung vereinbart werden. Der Zugang zu den Rathäusern in Eckental, Heroldsberg, Kalchreuth und Igensdorf ist nur unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich. Besucher müssen vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet (Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt) sein.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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