Schärfere Maßnahmen
Corona-Ampel im Kreis Forchheim schaltet auf Rot

Neu ist die Farbe "Dunkelrot".   | Foto: www.stmgp.bayern.de
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Corona-Ampel in Forchheim schaltet auf Rot

Im Landkreis Forchheim wurden in den letzten 7 Tagen 54,0 Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner nachgewiesen. Die Corona-Ampel zeigt daher ab dem 26.10.2020 die Farbe rot. Ab dem 27.10.2020 gelten damit automatisch weitere Beschränkungen.

Der sprunghafte Anstieg der Infektionszahlen in den letzten Tagen geht dabei auf mehrere Ursachen zurück und begrenzt sich nicht auf einzelne „HotSpots“. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen hat daher für das Gesundheitsamt oberste Priorität. Landrat Hermann Ulm bittet die Bevölkerung, sich streng an die vorgegebenen Beschränkungen und die allgemein geltenden Hygienevorgaben zu halten: „auch wenn die jetzt eintretenden Regelungen uns wieder mehr einschränken, bitte ich um Einhaltung, um diesen besorgniserregenden Trend zu stoppen.“

Mit der 7-Tages-Inzidenz von über 50 gelten neben den allgemeinen Regelungen der Siebten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgende weitergehende Beschränkungen:
- Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
- Es wird eine Sperrstunde um 22 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 22 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.
- Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt.

Das Landratsamt Forchheim hat durch Allgemeinverfügung folgende Plätze als stark frequentiert eingestuft:
- Forchheim: Paradeplatz und Rathausplatz mit Hauptstraße (Fußgängerzone), Bahnhofsplatz
Damit gilt an diesen Orten ab dem 28.10.2020 eine Maskenpflicht auch im Freien.

Für die Kindertagesbetreuung gilt die Stufe 3 des Rahmen-Hygieneplans mit Ausnahme der Reduktion der Gruppengrößen.

Allgemeinverfügung des Landkreises ERH - Ampel steht auf Gelb

Die Zahl der Neuinfektionen ist in den letzten Tagen auch im Landkreis Erlangen-Höchstadt angestiegen. Am Samstag, 24. Oktober 2020 wurde laut Veröffentlichung des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) der Frühwarnwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Derzeit liegt laut LGL der Sieben-Tages-Inzidenzwert für den Landkreis Erlangen-Höchstadt bei 47,35. Das bedeutet Stufe Gelb (Stand: 26.10.2020).

Der Landkreis präzisiert in einer Allgemeinverfügung, auf welchen stark frequentierten öffentlichen Plätzen und Straßen eine Maskenpflicht und ein Alkoholverbot gelten. Die betroffenen Bereiche werden beschildert. Es besteht Maskenpflicht auf ausgewählten stark frequentierten öffentlichen Plätzen, die durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt festgelegt werden.

Einordnung in die Corona-Ampel
Ausschlaggebend für die umzusetzenden Maßnahmen ist allein die vom bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege täglich auf seiner Internetseite bekannt gegebene Einordnung in der bayerischen Corona-Ampel. Die vorgenannten Maßnahmen gelten in diesen Gebieten ab dem Tag, der auf den Tag der erstmaligen Nennung folgt, bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung.

Ursprüngliche Meldungen: 

Ab 23. Oktober auch dunkelrote Corona-Ampel – Bayerns Gesundheitsministerium veröffentlicht erweiterte Regeln für Gebiete mit einer Inzidenz über 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern

Ab dem Freitag (23. Oktober) wird es in Bayern im Kampf gegen die Corona-Pandemie auch eine dunkelrote Infektions-Ampelfarbe für besonders betroffene Gebiete geben. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Donnerstag in München hingewiesen. Im Kern werden ergänzende Regelungen für Gebiete geschaffen, in denen die Infektionsinzidenz über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt. Das bayerische Gesundheitsministerium wird heute eine Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlichen.

Die aktuellen Covid-Zahlen erfahren sie außerdem über unseren Corona-Monitor fürs wochenblatt-Land.

Huml erläuterte: "Zu viele Kommunen in Bayern überschreiten jetzt schon im Sieben-Tage-Schnitt die besorgniserregende Grenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Hier gilt es jetzt, schnell und entschlossen zu handeln. Denn bei Inzidenzen jenseits der 100-Schwelle wird die Kontaktnachverfolgung deutlich schwieriger und die Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung erhöht sich erheblich."

Die ergänzenden Regelungen sehen insbesondere weitere Reduzierungen von Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen aller Art sowie eine Senkung der Sperrstunde auf 21.00 Uhr vor. Nach der heutigen Veröffentlichung treten die Regeln morgen in Kraft und bilden einen verbindlichen Handlungsrahmen für die Kreisverwaltungsbehörden in Bayern.

Huml betonte: "Das Coronavirus kann sich in diesem Ausmaß auch deshalb verbreiten, wenn zu viele Menschen zu wenig Abstand halten oder die Hygieneregeln missachten. Die stark steigenden Zahlen zeigen, dass wir genau hier den Hebel ansetzen müssen. Die Zahlen zeigen aber auch, dass immer noch zu viele Menschen die Möglichkeit einer eigenen Infektion falsch eingeschätzt haben. Neben der hoffentlich wachsenden Einsicht gerade in diesen Teilen der Bevölkerung sollen diese Anpassungen den Menschen in Bayern, aber auch den Verantwortlichen in Kreisen und Städten einen Handlungsrahmen für sichere Planungen ermöglichen."

Kreise und Städte, die eine 35er, 50er- oder künftig auch 100er-Inzidenz überschreiten, werden täglich um 15.00 Uhr auf der Startseite des bayerischen Gesundheitsministeriums unter www.stmgp.bayern.de im Internet bekanntgegeben. Dort bezeichnete Gemeinde und Städte unterliegen dann ab 00:00 Uhr des Folgetages den jeweils zutreffenden Maßnahmen der Infektionsschutzverordnung.

Mit Blick auf das bevorstehende Allerheiligen und "Halloween" unterstrich die Ministerin: "Der Besuch auf Friedhöfen wird für Angehörige auch künftig möglich sein. Gleiches gilt für die Durchführung von Gottesdiensten, die klar geregelt sind. Wichtig ist mir hier aber immer der Hinweis auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.“

Huml ergänzte: „Zu Halloween bitte ich die Eltern, dieses Jahr bei ihren Kindern dafür zu werben, nicht von Tür zu Tür zu gehen und zudem von Motto-Zusammenkünften abzusehen – auch im reduzierten Umfang. Denn es ist wichtig, unnötige Kontakten zu minimieren und Infektionsketten zu unterbrechen."

Bayerns Gesundheitsministerin erläutert neue Regelungen – Bayerische Corona-Ampel soll ab Samstag, 17. Oktober, gelten

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml wirbt für ein konsequentes und verantwortungsbewusstes Umsetzen der Corona-Regeln. Huml betonte am Freitag: „Die Lage ist ernst. Deswegen haben wir am Donnerstag im Kabinett schärfere Regeln für den Freistaat beschlossen. Damit gilt für Bayern eine Art Ampelsystem, das klar definiert, wann und wo eine erweiterte Maskenpflicht gilt, wann eine Sperrstunde eintritt und mit wie vielen Menschen wir uns privat treffen dürfen.” Die aktualisierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit den neuen Regelungen soll am Samstag in Kraft treten. Die Corona-Ampel steht auf der Startseite des Gesundheitsministeriums unter www.stmgp.bayern.de.

Die aktuellen Covid-Zahlen erfahren sie außerdem über unseren Corona-Monitor fürs wochenblatt-Land. 

Die Ministerin erläuterte: „Mit der bayerischen Corona-Ampel ist es wie im Straßenverkehr: Bei jeder Farbe muss man etwas mehr aufpassen und bestimmte Regeln beachten. Springt die Ampel auf Gelb - also ab einem Wert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder einer Stadt - heißt es zum Beispiel in deutlich mehr Situationen als bisher: Maske auf! Außerdem ist dann ab 23.00 Uhr Sperrstunde in der Gastronomie. Springt die Ampel ab 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner auf Rot, rutscht die Sperrstunde auf 22.00 Uhr.”

Huml fügte hinzu: „Die steigenden Infektionszahlen sind ein Warnruf an uns alle. Jetzt ist der Zeitpunkt, wo wir handeln müssen, um größere Einschränkungen in unserem Alltag wie zu Beginn des Jahres zu vermeiden. Doch dafür müssen wir zusammenhalten.”

Die Ministerin bekräftigte: „Das Wichtigste ist, dass wir die Regeln befolgen, die wir im Kampf gegen das Virus aufgestellt haben: Halten Sie Abstand wo es möglich ist. Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung möglichst überall, wo Sie mit anderen Menschen zusammenkommen. Ich weiß, dass das manchmal anstrengend ist, aber es ist ein Mittel, mit dem jeder zum Schutz seiner Mitmenschen beitragen kann. Gerade mit Blick auf den kommenden Winter ist das wichtiger denn je, denn der Winter ist Hochsaison für Viren aller Art - und damit leider auch für Corona.” Konkret gilt die erweiterte Maskenpflicht künftig bei der Warnstufe Gelb überall dort, wo Menschen dichter zusammenkommen, zum Beispiel auf gut besuchten öffentlichen Plätzen, im Schulunterricht, bei Sport- und Kulturveranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden.

Huml erläuterte: „Ein großes Infektionsrisiko sind private Feiern und Zusammenkünfte. Daher appelliere ich an alle: Überlegen Sie sich genau, welche Aktivitäten und Treffen wirklich notwendig sind und wie Sie sich und andere dabei schützen können.” Dazu sieht Stufe Gelb der bayerischen Corona-Ampel eine Begrenzung von privaten Treffen und Feiern auf maximal zwei Hausstände oder zehn Personen vor; Stufe Rot begrenzt Treffen und Feiern auf zwei Hausstände oder fünf Personen.

Die Ministerin ergänzte: „Unser Ziel ist es, einen flächendeckenden Lockdown wie im Frühjahr zu vermeiden. Wir wollen alles dafür tun, damit Kitas und Schulen weiter offen bleiben und die Bürgerinnen und Bürger ihrer Arbeit nachgehen können. Aber das geht nur, wenn jeder seine Verantwortung sich und den Mitmenschen gegenüber ernst nimmt, sich solidarisch zeigt und mitmacht. Denn die steigenden Zahlen zeigen uns klar und deutlich: Das Corona-Virus ist im Herbst 2020 noch genauso gefährlich wie zu Beginn der Pandemie.”

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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