Änderungen im ÖPNV
Verschärfte 3G-Regelung für Schüler
Mit der neuerlichen und kurzfristigen Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 9. Dezember hat der Gesetzgeber die Ausnahmeregelung der 3G-Bestimmungen für Schülerinnen und Schüler präzisiert. Bislang waren sie grundsätzlich von der Regel ausgenommen, da sie im Schulbetrieb regelmäßig getestet werden.
In den Ferien fällt diese Befreiung von der 3G-Regel nun weg. Es ist Schülerinnen und Schülern künftig nicht erlaubt, den öffentlichen Personennahverkehr in den Ferien zu nutzen, wenn sie die 3G-Anforderungen nicht erfüllen. Während der Schulzeiten bleibt die Ausnahmeregelung weiterhin bestehen. Kinder unter sechs Jahren benötigen wie bisher keinen 3G-Nachweis.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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