Holetschek: Wir setzen auf Eigenverantwortung
Es reicht ein Corona-Selbsttest ohne Aufsicht für Besuch in Krankenhäusern
Seit Freitag, 10. Februar, gelten in Bayern Erleichterungen bei Corona-Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen und voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Donnerstag, 9. Februar, hingewiesen. Den entsprechenden Beschluss hatte Bayerns Kabinett am vergangenen Dienstag, 7. Februar, getroffen.
Holetschek erläuterte: „Das nach wie vor niedrige Infektionsgeschehen mit der hohen Immunität in der Bevölkerung ermöglicht es, dass wir bei den Testungen für weitere Erleichterungen sorgen. Für Besucherinnen und Besucher reicht ab dem Freitag, 10. Februar, ein Selbsttest ohne Aufsicht aus – ein Testnachweis einer Teststelle ist nicht mehr erforderlich.“
Holetschek fügte hinzu: „Die Testpflichten sind im Grundsatz bundesrechtlich im Infektionsschutzgesetz vorgegeben, die Länder können hiervon jedoch durch Verordnung Ausnahmen vorsehen. Bayern hatte bereits bisher wichtige Ausnahmen bei Besuchen von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen geregelt. Nun gehen wir noch einen Schritt weiter.“
Der Minister ergänzte: „Bereits jetzt gilt für geimpfte und genesene Beschäftigte, dass ein Selbsttest ohne Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, ausreichend ist. Diese Möglichkeit erweitern wir nun auf Besucherinnen und Besucher sowie auf ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte. Wir setzen verstärkt auf die Eigenverantwortung der Menschen und sehen, dass dies gut funktioniert.“ Zum Nachweis des negativen Ergebnisses genügt eine Eigenerklärung gegenüber der jeweiligen Einrichtung. Es ist weiterhin möglich, einen Testnachweis einer Teststation vorzulegen.
Holetschek fügte hinzu: „Für die Beschäftigten wird außerdem die Häufigkeit der Testnachweise angeglichen. Zukünftig genügen für diese stets zwei Testungen pro Kalenderwoche, also auch für ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte.“
Der Minister erklärte: „Die kostenlosen Testmöglichkeiten nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes laufen derzeit am 28. Februar 2023 aus. Nur bis dahin besteht also ein Anspruch auf kostenlose Tests, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, etwa zum Besuch einer Senioreneinrichtung. Das Bundesministerium für Gesundheit konnte bislang noch nicht verbindlich mitteilen, ob eine Verlängerung erfolgen wird. Wegen dieser ungewissen Rechtslage ist bereits jetzt zu beobachten, dass die Testkapazitäten der noch bestehenden Teststellen zurückgehen.“
Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zudem bis einschließlich 7. April 2023 verlängert. Sie finden Sie nach Veröffentlichung hier: www.stmgp.bayern.de
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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