Leserbrief
Biotop-Areal – Artenschutz gestrichen?
Ich lese regelmäßig, wenn ich in Eckental bin, das wochenblatt. Zum Leserbrief auf Seite 16 in der Ausgabe 07/021 habe ich folgende Anmerkung:
Mittlerweile zwingen die gesetzlichen Regeln die Landwirte (egal ob Bio- oder konventioneller Betrieb) dazu, nach spätestens 5 Jahre umzupflügen, um den Ackerstatus für Flächen wie die im Leserbrief beschriebene nicht zu verlieren. Wird der Ackerstatus verloren, verliert das Grundstück auch an Wert, wird es als Biotop eingestuft, ist es aus betriebswirtschaftlicher Sicht wertlos und dass kann sich kein Landwirt leisten.
Diese Situation wurde durch das Insekten-Schutzgesetz vom 10.02.2021 noch verschärft, da gleichzeitig mit Einführung gesetzlicher Regelungen die Finanzierung freiwilliger Leistungen, wie für bestimmte Blühflächen, aus Förderungen wie KULAP (bayerisches Kulturlandschaftsprogramm) heraus fallen. Bei der Regelungswut unserer Gesetzgeber und auch der NGOs wird übersehen, dass die verfügbare landwirtschaftliche Nutzfläche immer weniger wird, die erzeugte Menge pro Hektar Fläche an Futter- und Lebensmittel durch die Umstellung auf Bio bis zu 50% geringer ist gegenüber einer konventionellen Erzeugung.
In dieser Diskussion wird weiter übersehen, dass durch Ausgleichsflächen, Lärmschutzwälle sowie durch Stein-, Sand- und Kies-Abbau ausgebeutete Flächen eine Vielzahl von „natürlichen“ Biotopen geschaffen wurde.
Dazu zwei Beispiele, siehe Fotos: Im letzten Mai habe ich in einem konventionell in Mulch- / Direktsaat bestellten Maisfeld bei Pflanzenschutzmaßnahme („Spritzen“) eine muntere junge Feldlerche entdeckt. Hat dieser Vogel eine Überlebenschance bei einer mechanischen Wildkrautregulierung mit Hackgerät? Oder wenn das Wildkraut thermisch oder mit Strom abgetötet wird? So wie auf dem anderen Bild sieht es in vielen Flusstälern aus (hier Baunach, Breitengüßbach bis nach Zapfendorf): Hier wurden in den letzten 60 Jahren ca. 400 ha landwirtschaftliche Nutzfläche unwiederbringlich zerstört. Es sind „Biotope“ entstanden, die weder von den NGOs noch von der Presse als solche wahrgenommen werden. Wir brauchen aber auch Fläche für die Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln in unserer gemäßigten Klimazone. Zu meinen Erfahrungen in der konventionellen Landwirtschaft habe ich Vögel und Feldhasen gefilmt.
Ein weiter Baustein im Naturschutz wäre ein Mulchverbot von nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen wie z.B. Wegerändern, dies u.a. wäre ein Weg für den geforderten Biotopverbund. Durch Mulchen werden nicht nur die Planzen, sondern auch die dort lebenden Insekten, Insektenlarven oder „Insektennester“ zerstört. Es spart also Geld, wenn diese Flächen nur gemäht werden und es hilft dem Artenschutz.
Die derzeitige Regelungswut ist in vielen Bereichen einer Enteigung der Grundstückseigentümer durch die Hintertür gleichzusetzen. Auf Siedlungsgebiete bezogen könnte man es so beschreiben: Wenn ein Wohnhaus 3 Jahre nicht bewohnt ist, darf es nicht mehr zur Wohn-Nutzung verwendet werden, sondern es ist dann ein Biotop und darf dann nicht mehr verändert werden. Die Belastung mit Gebühren und Abgaben bleibt aber beim Eigentümer.
Johann Meißner, Medlitz (Markt Rattelsdorf)
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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